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© Bundesrat 2006
Heute, pünktlich um 9:30 Uhr trafen sich die Vertreter der 16 Landesregierungen zur 864. Sitzung des Bundesrates. Mit dem Tagesordnungspunkt 2 stand der ‚Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 3 Absatz 3 Satz1)‘ auf dem Plan. Der von den Landesregierungen Berlin, Bremen und Hamburg eingebrachte Gesetzesantrag (GAYS.DE berichtete) wurde jedoch abgelehnt. Schwule und Lesben genießen laut Argumentation der ‚Gelichstellungsverweigerer‘ bereits ausreichend Schutz im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. „[…] eine Erweiterung des Grundgesetzes ist demnach nicht notwendig [..]“, so der hessische Justizminister Jörg-Uwe Hahn zur Entscheidung.
Der Lesben- und Schwulenverband Deutschland kritisiert die Entscheidung des Bundesrates und betont in einem Rundschreiben, dass: „[…] Das letze Wort […] damit aber keineswegs gesprochen [ist].“. Axel Hochrein, Sprecher des LSVD, ist enttäuscht und verweist auf weitere Schritte: „Jetzt ist der Bundestag aufgefordert, sich der Gleichstellung von Lesben, Schwulen und Transgender auch im Grundgesetz anzunehmen. Die Blockade der Gleichstellungsverweigerer im Bundesrat muss aufgebrochen werden.“.
Auch Volker Beck vom Bündnis`90/Die Grünen kann die schwarz-gelbe Blockade nicht begrüßen. „Das ist ein Armutszeugnis – insbesondere für die angebliche Bürgerrechtspartei FDP. Sie hat die Lesben, Schwulen und Transgender schmählich im Stich gelassen.“, so Beck. Als Ergebnis der vom Bundesrat getroffenen Entscheidung, haben Bündnis`90/Die Grünen heute eine eigene Gesetzesinitiative zum Thema in den Bundestag eingebracht. Die Diskussion um die Ergänzung des Grundgesetzes, um ein eindeutiges Diskriminierungsverbot geht folglich in die nächste Instanz.
Der am 1. Dezember in Kraft tretende Lissaboner-Vertrag unterstützt die Vorhaben der Gleichstellungs-Befürworter. In der Europäischen Grundrechtcharta ist bereits ein entsprechendes Diskriminierungsverbot festgeschrieben, welche die Mitgliedsstaaten zum Handeln zwingt.
Bereits im Vorfeld der heutigen Debatte, hatten sich der Rechtsauschuss gemeinsam mit dem Ausschuss für Frauen und Jugend dafür ausgesprochen, den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 1 des Grundgesetzes beim Deutschen Bundestag einzubringen. Lediglich der Ausschuss für Innere Angelegenheiten hatte sich gegen eine Empfehlung ausgesprochen. Zudem verweist der Rechtssauschuss des Bundesrates auf den regierenden Bürgermeister von Berlin, Klaus Wowereit. Dieser solle, gemäß §33 der Geschäftsordnung des Bundesrates, zum Beauftragten des Bundesrates für die Beratung des Gesetzentwurfs bestellt werden.
Damit Lesben, Schwule und Transgender endlich anerkannt werden, gilt es nun weiter zu kämpfen. Gemeinsam mit der Kampagne 3+ vom LSVD unterstützt die Aktion Artikel 3 die Ergänzung des Gleichheitsartikels im Grundgesetz. Zahlreiche Unterstützer aus Politik und Medienwelt haben sich bereits angeschlossen und fordern: „Niemand darf wegen seiner sexuellen Identität benachteiligt werden!“. Sei dabei und unterschreibe die Online-Petition des LSVD oder nehme dein persönliches Statement als Videobotschaft auf – Denn deine Stimme zählt!