Morgen steht sie bevor: Die Abstimmung im Bundesrat über die von Berlin, Bremen und Hamburg eingebrachte Gesetzesinitiative zur Ergänzung des Grundgesetzes um den Schutz der „sexuellen Identität“. Die von den Ländern bereits im September eingereichte Schrift, hatte bereits für einige landespolitische Veränderungen geführt. Das Thema wurde diskutiert, debattiert und ist noch lange nicht ausgeschöpft.
Im Bundesrat sitzen insgesamt 69 stimmberechtigte Landesvertreter von denen Medienberichten nach bereits jetzt neun Gegenstimmen zu erwarten sind. Die schwarz-gelbe Landesvertretung von Sachsen-Anhalt hat bereits gestern auf Landesebene entschieden und sich ausdrücklich gegen eine Verfassungsänderung ausgesprochen. Der von B´90/Die Grünen eingebrachte Vorschlag eines eindeutigen Diskriminierungsverbotes aufgrund der sexuellen Identität ist somit gescheitert. Auch in Hessen wehren sich CDU und FDP, die rechtliche Stellung von Schwulen und Lesben zu ändern. Eine grundlegende Chance für die Gleichstellung für Homosexuelle und sexuell anders Orientierte wird damit einfach wieder ins Abseits gedrängt.
Für die morgige Entscheidung im Bundesrat mobilisieren Parteien und schwul-lesbische Organisationen derzeit alle Kräfte. Volker Beck, erster Parlamentarischer Geschäftsführer B`90/Die Grünen ruft unter anderem auf Facebook die GAY-Community zur Unterstützung auf. „Unsere Verfassung muss endlich auch Lesben, Schwulen und Transgendern vollen Grundrechtsschutz gewähren. In einer demokratischen Gesellschaft darf es keine Bürgerinnen und Bürger zweiter Klasse geben.“, so Beck auf seiner Page. Der Lesben- und Schwulenverband Deutschland engagiert sich bereits seit einigen Jahren zum Thema. An der bundesweiten Kampagne 3+, beteiligen sich mittlerweile mehrere tausend Bundesbürgerinnen und Bundesbürger. Tatkräftige Unterstützung erhält der LSVD aus Politik, der Medienwelt, der ihm angeschlossenen Vereine du Verbände sowie von zahlreichen Promi-Befürwortern. Auch das Videoprojekt „Aktion Artikel3“ unterstützt die Kampagne 3+. Das Projekt richtet sich an alle, die für eine Erweiterung des Gleichheitsgrundsatzes im Grundgesetz sind. Egal ob lesbisch, schwul, bisexuell, transgender oder heterosexuell – Jede Stimme zählt!
Es gibt keine Verfassungsänderung.
Das war doch vorhersehbar. Wenn man selber dazu beträgt wissenschaftliche Erkenntnisse hierzu zu verschweigen, dann ist das doch normal. Wer hat daran ein Interesse, dieses zu verhindern? Auch das war mal wieder absolut unwichtig. Die Hintermänner beim Namen nennen? Um Gottes willen.
Es gibt schon exakte Parallelen zum sogen. “Inzucht – Urteil” des Bundesverfassungsgerichtes von 2009. Die Vorgehensweise war ähnlich.
Also weiter so. Viel Feind, viel Ehr.