Wie Kinder in sogenannten Regenbogenfamilien aufwachsen und ob das Kindswohl in den modernen Lebensgemeinschaften gefährdet ist, wurde in einer bereits 2006 vom Bundesjustizministerium (BMJ) in Auftrag gegebenen Studie analysiert. Heute stellten Bundesjustizministerin Brigitte Zypries und Frau Dr. Marina Rupp, stellv. Leitung des Instituts für Familienforschung an der Universität Bamberg, die Ergebnisse dieser Studie vor. Befragt wurden insgesamt 693 Elternpaare und 95 Kinder, die in einer Lebenspartnerschaft leben beziehungsweise aufwachsen.
„Familie ist dort, wo Kinder sind!”
Brigitte Zypries ist stolz darauf zu verkünden, dass Regenbogenfamilien anderen Familienformen in nichts nachstehen: „Die Untersuchung hat bestätigt: Dort wo Kinder geliebt werden, wachsen sie auch gut auf. Entscheidend ist eine gute Beziehung zwischen Kind und Eltern und nicht deren sexuelle Orientierung.”. Die Studie belegt zudem, dass die Erziehung nach dem klassischen Rollen-Modell von verschiedengeschlechtlichen Elternteilen ebenso von gleichgeschlechtlichen Eltern übernommen werden kann. Ausschlaggebend für die kindliche Entwicklung ist vorrangig die Eltern- Kind-Beziehung – Persönlichkeitsentwicklung und Sozialverhalten laufen unabhängig der Hetero- oder Homosexualität der Eltern ab.
Vorurteile gegenüber gleichgeschlechtlichen Elternpaaren, dass zum Beispiel ein falsches Weltbild vermittelt oder die Kinder bewusst diskriminiert und gemieden werden könnten, konnte Zypries in ihren Ausführungen zurückweisen. Die Mehrheit der befragten Kinder – immerhin 53 Prozent -verfügt über keine Diskriminierungserfahrungen. Kinder und Eltern, die dennoch negative Erfahrungen verzeichnen konnten, haben bestätigt, dass diese im familiären Umkreis aufgefangen worden.
Partner in Regenbogenfamilien übernehmen der Studie zufolge, in aller Regel Verantwortung füreinander und gemeinsam für die Kinder, die bei ihnen leben. Lebenspartner haben nach geltendem Recht die gleichen Pflichten, derzeit aber nicht die gleichen Rechte. Zur vollständigen Gleichstellung müssen Ungleichbehandlungen von Lebenspartner und Eheleuten vor allem im Steuer- und Beamtenrecht abgeschafft werden.
Eingetragene Lebenspartnerschaften mit Kindern müssen rechtlich gleichgestellt werden! Dass Regenbogenfamilien als mindestens gleichwertig angesehen werden können, dafür hat das BMJ bereits gesorgt – Nun liegt es am Gesetzgeber, ein gemeinsames Adoptionsrecht für eingetragene Lebenspartnerschaften zu verabschieden.