Die EU-Kommission hat die deutschen Regelungen zur "eingetragenen Partnerschaft" als diskriminierend geruegt. Sie verlangt eine rechtliche Gleichstellung von eingetragener Partnerschaft und Ehe.
Nach der offiziellen Ruege hat nun die Bundesregierung zwei Monate Zeit, sich zum Sachverhalt zu aeußern, ansonsten leitet die EU ein Verfahren wegen Vertragsbruch ein.
Die deutsche Regierung hat beschlossene Antidiskiminierungsbestimmungen nicht adaequat umgesetzt.
Beispielsweise werden Unterschiede in Besteuerungsfragen oder in Bezugsfragen bei verheirateten und verpartnerten Beamten gemacht. Die Kritik der EU daran ist bereits seit mehreren Monaten bekannt.
Das deutsche Verfassungsgericht hatte bereits beschlossen, dass eine Benachteiligung der eingetragenen Partnerschaft nicht zum Schutz der traditionellen Familie und Ehe notwendig und somit auch nicht verfassungskonform ist.